Liefer- und Zahlungsbedingungen

Das Unternehmen Hartmann-Elektronik, im folgenden HE abgekürzt, liefert oder montiert ausschließlich zu folgenden Bedingungen:

1. Montageleistungen erfolgen nach der VOB/B in der zum Vertragsschluss geltenden Fassung. Zu Absicherung der Vorleistungen der HE hat der Kunde Sicherheit in Höhe der Auftragssumme zu leisten, hierfür gilt § 17 VOB/B entsprechend.

2. HE haftet bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verletzung von Kardinalpflichten oder bei vorsätzlicher Pflichtverletzung unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet HE bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HE unbeschränkt, ist der Kunde ein Unternehmer lediglich beschränkt auf vertragstypische Schäden. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

3. Höhere Gewalt oder bei HE oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, beispielsweise durch Aufruhr, Streik, Aussperrung oder schwere Krankheit, die HE ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb vereinbarter Fristen zu erbringen, verlängern die Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

4. Erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages Eigentum von HE. Ansprüche des Bestellers gegen Dritte aus Verbindung oder Verarbeitung etc. dieses Eigentums werden hiermit an die dies annehmende HE abgetreten.

5. Die Leistung von HE umfasst bei Montage, soweit nichts anderes vereinbart, ausschließlich die Montageleistung selbst. Sämtliche für die Leistung notwendigen Arbeitsvoraussetzungen, Hilfsdienste, Hilfsmaterialien, Pläne etc. wird der Besteller HE unaufgefordert und fristgerecht zur Verfügung stellen. Montageleistungen für Wiederverkäufer werden vertraglich getrennt von der Lieferleistung abgewickelt. Für Serviceleistungen werden Fahrzeiten als Arbeitszeiten verrechnet (Mischkalkulation von HE).

6. Gefahrenübergang erfolgt bei bloßer Lieferung mit Versendung.

7. Bei Mängel der Sache oder des Werkes kann der Kunde zunächst Nacherfüllung verlangen, nach Wahl von HE durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung/Herstellung einer/eines mangelfreien Sache/Werkes. Bei Fehlgeschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist berechnen wir Zinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden. Ist der Kunde Unternehmer, kann er Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen. Eine Aufrechnung können sie nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung vornehmen. Unsere Forderung - auch gestundete - werden bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs- oder Vergleichsverfahren sofort fällig.

9. Für nicht Aufgeführtes gelten die ”Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie”.

10. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der einzelnen Regelungen und des Vertrages im übrigen nicht.

11. Als Gerichtsstand gilt soweit vereinbar, Nürnberg.

Hartmann Elektronik e. K., Nordring 10, 90542 Eckental, Tel.:09126/1026, Fax.:09126/1028